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Sporttauglichkeit und Gesundheit

In unserem Verein geht die Gesundheit vor.
Deswegen erkläre ich mit meiner Unterschrift, dass ich sporttauglich bin.
Bei Minderjährigen erklärt der/die Erziehungsberechtigte(n) mit seiner/ihrer/ihren Unterschriften(en), dass sein/ihr Kind sporttauglich ist. 
Falls die Erziehungsberechtigten sich nicht sicher sind oder körperliche Einschränkungen bestehen, ist eine ärztliche Sportunbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
Sollten während des Sportbetriebs Verletzungen auftreten, bin ich mit einer Erstversorgung durch Trainer/Betreuer einverstanden.

Kündigungsfrist und Bankeinzug

Mit meiner/unser Unterschrift bzw. der Unterschrift meins/unseres gesetzlichen Vertreters (bei Minderjährigen) erkläre(n) ich/wir meine/unsere Mitgliedschaft. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.06. oder 31.12. möglich und in Textform zu erklären. Die Beiträge werden mittels Bankeinzug erhoben, bei jährlicher Zahlungsweise zum 01. Januar und bei halbjährlicher Zahlungsweise zusätzlich zum 01. Juli eines jedes Jahres im Voraus. Liegt das Eintrittsdatum vor dem nächsten Einzugsstichtag, wird der ab Eintrittsdatum fällige Mitgliedsbeitrag sofort eingezogen.

Datenschutzerklärung

Vorbemerkung

Der für die Veröffentlichung verantwortliche Vereinsvorstand ist verpflichtet, alle Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes zu ergreifen, die durch die Umstände geboten erscheinen.

Datenschutzerklärung

Mit dem Beitritt des Mitglieds nimmt der Verein seinen Vor- und Zunamen, Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Mailadresse, Geburtsdatum sowie Bankverbindung auf. Diese werden im EDV-Systemen gespeichert und sind ausschließlich dem geschäftsführenden Vorstand, die Bankverbindung ferner dem durch den FFV Ingelheim 2025 e.V. zur Kontoführung beauftragtem Kreditinstitut zugänglich. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Als Mitglied übergeordneter Verbände, wie z.B. Sportbund, Südwestdeutscher Fußballverband oder Deutscher Fußball-Bund, werden die von diesen angeforderten personenbezogenen Daten bekannt gegeben.

Pressearbeit und Social Media

Der Verein informiert die Tagespresse (ggf. Fernsehen/Rundfunk) über besondere Ereignisse, Veranstaltungen des Vereins sowie sportliche Erfolge von Vereinsmitgliedern. Die Vereinszeitung des FFV Ingelheim 2025 e.V., sowie die Social-Media-Kanäle (Instagram, WhatsApp, Newsletter) können darüber hinaus persönliche Berichte von Vereins-Mitgliedern zu vereinsinternen Veranstaltungen oder sportlichen Ereignissen enthalten. Der Vorstand macht sowohl die Vereinszeitung als auch sportliche Erfolge seiner Vereinsmitglieder auf der Homepage des Vereins (ffvingelheim.de) und anderen digitalen Medien (wie oben erwähnt) bekannt. Hierbei können personenbezogene Daten, insbesondere Fotografien von Mitgliedern, zur Veröffentlichung gelangen. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen.

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder oder sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliedsdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederdaten zur Wahrnehmung satzungsmäßiger Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen schriftliche Zusicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Mitgliederverzeichnisse können darüber hinaus an sämtliche Mitglieder bekannt gegeben werden, sofern das jeweilige Mitglied seine schriftliche Zustimmung hierzu erklärt hat. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung.

Löschung von Daten

Beim Austritt des Mitglieds werden deren personenbezogene Daten gelöscht. Personenbezogene Daten des ausgeschiedenen Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab dem Austrittsdatum aufbewahrt.

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#1 Katharina König